ARGE -Arbeitsgemeinschaft unabhaengiger Gemeindebediensteter


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EURO

die Arbeitnehmerveranlagung

Lassen Sie Ihr Geld nicht liegen – einige Hundert Euro sind meistens zu holen!
Jedes Jahr schenken ArbeitnehmerInnen dem Finanzminister Millionen von Euro.
Und das nur, weil sie die ArbeitnehmerInnenveranlagung (Lohnsteuerausgleich) nicht machen. Die Lohnsteuer wird so berechnet, als ob jemand das ganze Jahr über gleich viel verdient hat. Doch das ist nicht immer der Fall. Viele haben ein schwankendes Einkommen (z.B. durch Zulagen), sind zwischendurch karenziert, arbeitslos oder wechseln den Job. Bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung wird die Steuer neu berechnet – und wenn man zu viel bezahlt hat, gibt es Geld vom Finanzamt zurück. Es lohnt sich!
ArbeitnehmerInnen, die während des Jahres unterschiedlich viel verdient haben, oder erst im Laufe des Jahres angefangen haben zu arbeiten, sollten auf jeden Fall den Steuerausgleich machen. Genauso wie AlleinverdienerInnen, AlleinerzieherInnen und Lehrlinge. Eine Gutschrift von 110 Euro, die sogenannte Negativsteuer, bekommen Personen, die aufgrund eines geringen Einkommens gar keine Steuer zahlen.
Auch Sonderausgaben wie Versicherungen, Werbungskosten wie Arbeitskleidung oder Fortbildung, und außergewöhnliche Belastungen wie Pflegekosten oder Kosten bei Krankheit kann man absetzen.


www.bmf.gv.at
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