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Krankenstand
Krank hinein, gesund hinaus, ohne Verdienstentgang
Damit Sie während einer Krankheit weiterhin Ihr Gehalt bzw. später Krankengeld beziehen können, müssen Sie sich an ein paar Verhaltensregeln halten. Dazu zählt zum Beispiel die Krankmeldung beim Arzt/bei der Ärztin, aber auch die Gesundmeldung!
Krank- und Gesundmeldung: Vorgangsweise
Verständigen Sie Ihren Dienstgeber umgehend von Ihrer Erkrankung. 3 Tage laut Dienstrecht bzw. VBO.
Lassen Sie von einem Arzt oder einer Ärztin die Arbeitsunfähigkeit feststellen. Um die Meldung an die Krankenkasse müssen Sie sich nicht kümmern, das erledigt der Doktor für Sie.
Folgen Sie den Anordnungen des Arztes/der Ärztin (z.B. Bettruhe). Vermeiden Sie auf jeden Fall alles, was Ihr Gesundwerden beeinträchtigen könnte. Bewilligte Ausgehzeiten vermerkt der Arzt/die Ärztin bei Vertragsbediensteten auf der Krankmeldung. Sie dienen dazu, Besorgungen des täglichen Lebens – z.B. Einkauf von Lebensmitteln – durchzuführen.
Sollten Sie sich während des Krankenstandes an einem anderen Ort als an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, müssen Sie dies nicht nur dem Dienstgeber sondern auch dem Arzt/der Ärztin mitteilen. An die Krankenkasse müssen Sie sich wenden, wenn sich während des Krankenstandes Ihre Wohnadresse ändert oder wenn Sie sich vorübergehend anderswo innerhalb Ihres Bundesland aufhalten. Möchten Sie den Krankenstand in einem anderen Bundesland oder im Ausland verbringen, ist vorher die Zustimmung der Krankenkasse erforderlich.
Vertragsbedienstete beziehen Ihr Gehalt während des Krankenstandes für bis zu sechszehn Wochen weiter. Ist diese Frist überschritten, übernimmt die Krankenkasse als Ausgleich zum Verdienstentgang Krankengeld. Dieses wiederum können Sie bis zu 26 Wochen lang beziehen, sogar 52 Wochen lang, falls Sie in den 12 Monaten vor Eintritt des Versicherungsfalls mindestens sechs Monate lang versichert waren. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten haben Sie unabhängig von Vorerkrankungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 26 Wochen.
Wenn Sie wieder gesund sind, müssen Sie nochmals zum Arzt: für die Gesundmeldung.
Ihr Dienstgeber wird die ärztliche Bescheinigung über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit verlangen. Keine Sorge, hier steht nicht drauf, woran Sie erkrankt sind. Hat der Krankenstand allerdings nur bis zu drei Tage gedauert, verzichtet oftmals der Dienstgeber auf die Bescheinigung.