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Das Oberlandesgericht hat jetzt unsere langjährige Meinung bestätigt:
Krankenstände allein dürfen nicht das Kriterium für die Aberkennung der Leistungszulage sein.
All jene Kolleginnen und Kollegen deren Beurteilung auf Grund von Krankenständen herabgesetzt wurde und die deshalb keine Leistungszulage mehr erhalten, haben nun die Möglichkeit, 3 Jahre rückwirkend die Zulage einzufordern.
Wir unterstützen Sie gerne dabei.
-Recht haben heißt eben auch Recht einfordern.-
Aber gerade daraus erwächst auch Verantwortung, das Recht auch vor höherer Instanz einzufordern, damit auch Unwissende zu ihrem Recht kommen. Denn sonst entsteht schnell ein rechtsfreier Raum, schnell wird daraus eine Art Gewohnheit wo das Recht mit Füßen getreten wird. Wir leben -Gott sei dank- in einem Rechtsstaat - also wollen wir auch Recht haben.
Tel: 40 400 - 1036 oder
0699 1 968 08 78 Hilde Zodl Rechtsexpertin der ARGE
Das Urteil